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Lars Kiessling

Rechtsanwalt

Tätigkeitsschwerpunkte

Allgemeines Vertragsrecht

Miet- und WEG-Recht

Familienrecht

Erbrecht

Nachbarschaftsrecht

Mitgliedschaften

Mitglied der Arge Mietrecht und Immobilien im DAV

Die Nachfolgeplanung durch letztwillige Verfügungen und die Gestaltung der Wünsche der Mandanten zählen zu unseren Schwerpunkten. Wir entwerfen Testamente (Einzeltestamente, gemeinschaftliche Testamente/ Berliner Testament), Erbverträge, Pflichtteilsverzichtsverträge und vieles mehr. Bei der Erbauseinandersetzung vertreten wir unsere Mandanten gegenüber anderen Erben. Ebenso in Erbscheinsverfahren, bei der Geltendmachung von Vermächtnissen oder deren Abwehr, usw.

Im Miet- und Pachtrecht beraten wir die Mandanten bei der Erstellung der entsprechenden Verträge und während deren Vertragslaufzeit bzw. deren Beendigung. Wir setzen Ihre mietrechtlichen Ansprüche, wie Mieterhöhungen, Kündigungen und Räumungen für Sie um, wehren diese aber auch ab und verfolgen zusammen mit Ihnen Ihre Mieterrechte. Ebenso nehmen wir Ihre Rechte als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber der Gemeinschaft und anderen Wohnungseigentümern wahr.

Durch Nachbarschaft treffen häufig unterschiedliche Interessen aufeinander, die zum Ausgleich gebracht werden sollen. Viele Rechtsnormen regeln das nachbarschaftliche Zusammenleben und sollen sicherstellen, dass jeder Nachbar sein Verhalten am Nachbarrecht ausrichtet. Das grundsätzliche Recht des Grundstückseigentümers, mit seinen Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten nach Belieben zu verfahren und jeden Nachbarn oder Dritten von jeder Einwirkung auszuschließen, wird mit Rücksicht auf die benachbarte Lage und die hieraus resultierenden, unvermeidlichen wechselseitigen Beeinträchtigungen eingeschränkt.

Wir beraten unsere Mandanten umfassend vor einer Trennung, während einer Ehekrise sowie nach einer Trennung von ihrem Ehegatten über die Voraussetzungen von Trennung und Scheidung, die Rechtslage im Trennungsjahr sowie die Vor- und Nachteile des Verheiratet-Bleibens. Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit im Ehescheidungsverfahren bis zur Rechtskraft der Scheidung. Im Rahmen des Scheidungsverbundverfahrens setzen wir die Interessen unserer Mandanten in allen Folgesachen (z. B.: Kindschaftssachen, Kindesunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Gütersachen, Ehewohnungszuweisungen, Hausratssachen) durch. 

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  • Studium der Rechtswissenschaften in Konstanz

  • Ab 1996 in Bürogemeinschaft mit der Sozietät Kleiner & Kollegen

  • 1999 Eintritt in die Sozietät Kleiner & Kollegen

  • Seither als Rechtsanwalt tätig

Die Kollegen

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